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Titel: "Demokratie und Rechtsstaat"     Vorheriger Beitrag | Nächster Beitrag
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Foren-Gruppen Allgemeine Diskussion Allgemeine Diskussion Beitrag Nr. 236
Beitrag Nr. 236
F. Stabarabatschebek
Gast in den ödp Forum
12-04-08, 20:42 Uhr (MEZ)
 
"Demokratie und Rechtsstaat"
 
   www.gekaufte-politik.de

ÖDP- Forum demokratie
www.kauf-dir-einen-politiker.de/Bundesverband/cgi-bin/dcforum/dcboard.cgi?az=list&forum=DCForumID19

Unterwandertes dt. Rechtssystem?
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID106/18.html

Entdemokratisierung durch Zentralisierung
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID106/8.html
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID106/4.html
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID110/16.html
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID110/8.html

High-Tech- Re- Feifalisierung
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID106/12.html
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID110/15.html

USA- Konzern- und Banken- Oligarchie?
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID106/14.html

NLP- Manipulation in den Medien
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID106/16.html

EU- Verfassung
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID71/46.html


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  RE: Demokratie und Rechtsstaat, F. Stabarabatschebek , 12-04-08, 21:24 Uhr, (1)
     Politiker verweigern Dialog mit Wählern, Felix Staratschek , 05-09-10, 08:34 Uhr, (17)
     EU- Verfassung, Felix Staratschek , 14-02-09, 22:03 Uhr, (2)
         Polit. Aschermittwoch: EU- Verfassung, Felix Staratschek , 28-03-09, 22:33 Uhr, (3)
             Europawahlkampf der ödp, Felix Staratschek , 11-05-09, 08:04 Uhr, (4)
                 Gott bewahre uns vor dieser EU- Verfassung!, Felix Staratschek , 06-09-09, 15:45 Uhr, (5)
                     Neue Klage zum Vertrag von Lissabon, Felix Staratschek , 23-09-09, 07:59 Uhr, (6)
                         U.a. Dr. Buchner (ÖDP) auf Berliner EU- Demo 09/09, Felix Staratschek , 23-09-09, 13:21 Uhr, (7)
                             Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Lissabon- Vertrag, Europäer , 02-10-09, 09:14 Uhr, (8)
                                 Ergänzung zu :Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Lissabon- Vertrag, Europäer , 02-10-09, 09:15 Uhr, (9)
                                     Hoffnungen nach Irland- Yes beruhen jetzt auf Prag, Felix Staratschek , 04-10-09, 09:00 Uhr, (10)
                                         Vertrag von Lissabon: Petition pro Vaclav Klaus, Felix Staratschek , 11-10-09, 10:21 Uhr, (11)
                                             8.5.2010 Demo in Wuppertal, Felix Staratschek , 11-03-10, 11:03 Uhr, (12)
                                             RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal, Felix Staratschek , 11-05-10, 13:56 Uhr, (13)
                                             RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal/ Felix Staratschek auf der Demo, Felix Staratschek , 17-05-10, 08:32 Uhr, (14)
                                             RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal/ weitere Videos, Felix Staratschek , 22-05-10, 18:15 Uhr, (15)
                                             RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal/ weitere Videos, Felix Staratschek , 13-08-10, 10:02 Uhr, (16)

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F. Stabarabatschebek
Gast in den ödp Forum
12-04-08, 21:24 Uhr (MEZ)
 
1. "RE: Demokratie und Rechtsstaat"
 
 
   Schäubles Pläne
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID94/1.html

Videos und Audios
Korruption
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID74/13.html#19 ff

Globalisierung/ Marshalplan
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID74/13/html#18 ff

Europa/ EU
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID74/13.html#26 ff

Steuersystem
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID74/13.html#51

Medien
www.oekologisch-demokratische-partei.de/dcforum/DCForumID74/13#30


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
05-09-10, 08:34 Uhr (MEZ)
 
17. "Politiker verweigern Dialog mit Wählern"
 
 
   Dieser Newslettter von www.abgeordnetenwatch.de erreichte mich! es ist interessant, wie Politiker in Baden Württemberg sich von ihren Wählern entfernen, im Großen, wie bei Stuttgart 21 und im kleinen, wie bei der Beantwortung von Fragen aus dem Demos!
Haben diese Politiker vergessen, dass wir eine Demokratie sind?

Sehr geehrter Herr Staratschek,

Sie kennen abgeordnetenwatch.de als wirksames Mittel gegen Abgehobenheit und Arroganz sowie für mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung in der Politik. Kein Abgeordneter ist mehr unerreichbar. Auf einen Blick wird deutlich, wer sich für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger einsetzt und wer nicht. Damit bietet abgeordnetenwatch.de eine gute Orientierungshilfe für die nächste Wahl - denn die kommt mit Sicherheit.

Dass sich einige Politiker durch Bürgeranfragen gestört fühlen, damit müssen wir rechnen. Schließlich kann manche kritische Frage den ein oder anderen Abgeordneten ganz schön in Bedrängnis bringen. Legendär ist der Fall des Bundestagsabgeordneten Carl-Eduard von Bismarck, der keine Antworten gab, viele Abstimmungen verpasste und schließlich nach Schlagzeilen wie „Deutschlands faulster Abgeordneter“ zurücktreten musste.

Was uns allerdings kürzlich in Baden-Württemberg widerfahren ist, hat selbst uns überrascht. Dort hat der Chef der CDU-Landtagsfraktion, Peter Hauk, seine Fraktionskollegen im April öffentlich per Pressemitteilung aufgefordert, keine Fragen über abgeordnetenwatch.de zu beantworten. Seine Begründung: Die Internetseite des Landtags, die der Fraktion sowie der direkte Mailkontakt reichten aus, um den direkten Draht mit Abgeordneten zu suchen. Gleichzeitig wandten sich mehrere Abgeordnete an die baden-württembergische Landeszentrale für politische Bildung, die uns einen einmaligen Kooperationsbeitrag in Höhe von 5.000 Euro zugesagt hatte, und beschwerten sich über abgeordnetenwatch.de. Offenbar sind öffentliche Bürgeranfragen dann doch zu lästig.

Vier Wochen später löste die Landeszentrale die Kooperation mit abgeordnetenwatch.de auf und kürzte ihren Beitrag auf 1.500 Euro. Der Direktor der Landeszentrale und ehemalige CDU-Bundestagskandidat, Lothar Frick, versicherte uns, es habe keinerlei Einflussnahmen auf diese Entscheidung seitens der Parteien gegeben...

Dieser Fall bestärkt uns in unserer Entscheidung, bei der Finanzierung von abgeordnetenwatch.de in erster Linie auf Fördermitglieder zu setzen. Nur so ist abgeordnetenwatch.de sicher vor politischer Einflussnahme. Aktuell haben wir 728 Fördermitglieder, die uns mit 5 Euro oder mehr im Monat unterstützen und sich damit aktiv für unsere Unabhängigkeit einsetzen.

Doch um abgeordnetenwatch.de dauerhaft und verlässlich betreiben zu können, benötigen wir weitere Fördermitglieder. Daher möchten wir Sie einladen, ebenfalls Mitglied zu werden. Nur unsere Förderer können uns Planungssicherheit geben und garantieren unsere Unabhängigkeit von Parteien und Politikern.

Der Fall Baden-Württemberg zeigt: Die einzigen, auf die wir uns wirklich verlassen können, wenn die Parteien Druck machen, sind Sie.


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
14-02-09, 22:03 Uhr (MEZ)
 
2. "EU- Verfassung"
 
 
   Zwei Wuppertaler ÖDP- Mitglieder haben diese Klage gegen die EU- Verfassung eingereicht:
www.newstin.de/rel/de/de-010-002642133


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
28-03-09, 22:33 Uhr (MEZ)
 
3. "Polit. Aschermittwoch: EU- Verfassung"
 
 
   Suttner und Mangold beim polit. Aschermittwoch der ÖDP 2009:

www.youtube.com/watch?v=2muMSf2Z_yc


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
11-05-09, 08:04 Uhr (MEZ)
 
4. "Europawahlkampf der ödp"
 
 
   Hier der Werbespot der ödp:
http://wahlkampf.oedp.de

Hier kann man Fragen an die ödp- Kandidaten stellen oder deren Antworten lesen:
www.kandidatenwatch.de/index.php?cmd=223&q=%C3%B6dp

Und hier meine Netzseite:
http://sites.google.com/site/oekoradevormwald


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
06-09-09, 15:45 Uhr (MEZ)
 
5. "Gott bewahre uns vor dieser EU- Verfassung!"
 
 
  
Der Bericht, "Chancen für den Lissabon- Vertrag steigen" ( http://www.die-tagespost.de vom 20.6.09) ist alles andere als beruhigend. Immerhin haben Franzosen und Niederländer in Abstimmungen gegen die EU- Verfassung votiert, die fast inhaltsgleich als Vertrag von Lissabon wieder aufgetischt wurde. Allerdings wurde der Rahmen so geändert, dass diesmal, außer in Irland, keine Abstimmungen für das politische Verfahren zwingend vorgeschrieben waren. Und den Iren will man jetzt mit Zuckerbrot und Peitsche (EU- Hilfen, marginalen Zugeständnissen und dem psychischen Druck auf den potentiellen Außenseiter) klar machen, das es verkehrt war, gegen diesen Vertrag zu stimmen.

Aber der Vertrag von Lissabon wird das Recht der Mitgliedstaaten herabstufen und ihnen u.a. mit unserem Grundgesetz unvereinbare Inhalte aufdrängen.

Der Vertrag von Lissabon wandelt alle EU- Staaten mit Gewaltenteilung in Gewährleistungsstaaten um und wird dort nicht nur zur Privatiersierung von Dienstleistungen, sondern auch von hoheitliche Aufgaben im Sinne der Neo- Liberalen Ideologie führen. Das wird zu erheblichen Interessenkonflikten und mangelnder Neutralität der Stellen führen, die künftig die staatlichen Aufgaben durchführen und den Artikel 33.4 des Grundgesetzes zur Makulatur machen.

Laut Artikel 19.1 müssen Einschränkungen, die Grundrechte betreffen, diese genau benennen unter Angabe des Artikel des Grundgesetzes. Die EU- Verfassung hat diesen Bezug nicht. Sie steht sogar über dem Grundgesetz und hebelt so de fakto alle Paragraphen aus, für die es im Grundgesetz eine Ewigkeitsgrantie gibt( Art. 79.3).

Die EU- Verfassung kennt im Ggs. zu Art. 1.2 des Grundgesetzes nicht das Verfassungsziel Frieden und hat kein klares Verbot eines Angriffkrieges (Art. 26). Statt dessen nennt diese äußerst schwammige Gründe, wann Kriege erlaubt sind. Das ist u.a. dann der Fall, wenn die Interessen der EU verletzt sind, im Falle einer "Krise", etc.. Hinzu kommt, das die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik jeder parlamentarischen und juristischen Kontrolle entzogen wird.

In den Anhängen des Vertrages von Lissabon werden viele Regelungen, die für sich im Hauptteil gut klingen, relativiert oder gar aufgehoben. Die EU-Menschenrechte haben einen niedrigeren Rang, als die EU- Wirtschaftspolitik und sind schwächer formuliert, als die UNO- Menschenrechte.

Das EU- Parlament hat bei vielen entscheidenden Bereichen weiterhin nichts zu sagen, es kann keine eigenständigen Initiativen zur Gestaltung der EU einbringen und es kann in besonderen Situationen bei Entscheidungen, wo es eigentlich Mitspracherecht hätte, umgangen werden.

Selbst die Weiterentwicklung der EU- Verfassung liegt zu wesentlichen Teilen nicht in den Händen des Parlamentes. Änderungen der Regelungen zur Arbeitsweise der EU kann der Europäische Rat (also das Treffen der Regierungschefs) erlassen. Beim Europäischen Rat und der EU- Kommission bündeln sich Aufgaben der gesetzgebenden, richterlichen und ausführenden Gewalt. Eine so enge Verzahnung dieser 3 Gewalten hat es in Europa seit 1945 nicht mehr gegeben. Viele Kritiker sprechen daher von einem EU- Ermächtigungsgesetz. Auch 1933 wurde nur beschlossen, das die Regierung für vier Jahre ohne Parlament Gesetze erlassen kann, solange sie nicht das Parlament in Frage stellt. Mit Hilfe dieses Gesetzes, das einfach nur verlängert wurde, könnten die Nationalrassisten bis 1945 herrschen.

Aus diesen Erfahrungen haben die Väter und wenigen Mütter des Grundgesetzes gelernt und eine Verfassung formuliert, die klar Angriffskriege verbietet und den Menschenrechten ewigen Schutz bietet. Was eine Missachtung dieser Grundrechte bedeutet, haben alle unsere Nachbarn nach 1939 erfahren. Allein das ein solcher Zustand, diesmal auf europäischer Ebene, mit der EU- Verfassung wieder in den Bereich des denkbaren kommt, müsste jeden Europäer zu einem Nein zu dieser Verfassung veranlassen. Aus diesem Grund bin ich auch froh, das Gott in diesem Vertragswerk nicht vorkommt. Oder soll Gott in der Präambel einer Verfassung stehen, wo das Parlament kein echtes Parlament ist, wo Wettbewerbsfähigkeit höher steht, als Grundrechte, wo Kriege für die Werte der Union oder gegen Aufruhr zugelassen werden? Mich erstaunt hier die Passivität der Kirchen. Diese müssten zu einem Gebetssturm für eine bessere Entwicklung in Europa aufrufen, damit Gott uns vor dieser Verfassung bewahrt. Es würde mich auch nicht wundern, wenn es im Namen der EU- Verfassung künftig zu einen neuen Kirchenkampf kommt und der Papst ein Einreiseverbot in die EU erhält, weil seine Aussagen gegen die Werte der EU verstoßen.

Abs. Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, 02195/8582 http://sites.google.com/site/oekoradevormwald Bundestagskandidat der Ökologisch Demokratsichen Partei (ÖDP)


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
23-09-09, 07:59 Uhr (MEZ)
 
6. "Neue Klage zum Vertrag von Lissabon"
 
 
   Die Wuppertlaer ÖDP- Mitglieder Sarah und Volker Reusing haben eine neue Klage gegen das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon nach Karlsruhe gesandt. Ich habe die Datei kopiert und ins Internet gestellt:

http://sites.google.com/site/euradevormwald


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
23-09-09, 13:21 Uhr (MEZ)
 
7. "U.a. Dr. Buchner (ÖDP) auf Berliner EU- Demo 09/09"
 
 
   http://www.youtube.com/watch?v=0rY0FQH2aQU&feature=player_embedded#t=184


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Europäer
Gast in den ödp Forum
02-10-09, 09:14 Uhr (MEZ)
 
8. "Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Lissabon- Vertrag"
 
 
   Bundesverfassungsgericht ignoriert verfassungsfeindlichen Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" zum zweiten Mal und gibt Falschinformation an die Öffentlichkeit; Widerstandslage in Kraft ?


Presseerklärung vom 24.09.2009

Am 22.09.2009 hat das Bundesverfassungsgericht vier Verfassungsbeschwerden, welche jeweils Anträge auf einstweilige Anordnung enthalten haben,
nicht zur Entscheidung angenommen. Davon war eine Verfassungsbeschwerde vom 17.09.2009 von Prof. Dr. Kerber (Az. 2 BvR 2136/09) und waren drei vom 18.09.2009 von der international bekannten Bürger- und Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing (Az. 2 BvR 2167/09). Deren Klagen sind zu finden unter dem Link www.teameurope.info/node/598 oder http://sites.google.com/site/euradevormwald .

Unter dem Link www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg09-106.html wurde vom Bundesverfassungsgericht dazu eine irreführende Pressemitteilung an die Öffentlichkeit gegeben. Darin wurde der Eindruck erweckt, als wäre am 22.09.2009 nur eine Verfassungsbeschwerde bzgl. der Begleitgesetze nicht zur Entscheidung angenommen worden ! Das ist eine offensichtliche Verheimlichung - in deutlichem Kontrast zur Begründungs- und Transparenzpflicht hoheitlichen Handelns in einem Rechtsstaat ebenso wie zur üblichen Verfahrensweise des Bundesverfassungsgerichts.

Die Menschenrechtlerin hat in ihren Verfassungsbeschwerden insbesondere geltend gemacht, dass der "Vertrag von Lissabon" nur ratifiziert werden darf, wenn vorher der Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" ausdrücklich im Integrationsverantwortungsgesetz (IntVG) verboten wird.

Der "Gewährleistungsstaat" ist mit dem GG schon vom "Ansatz" des GG her unvereinbar. Das hat der heutige Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, in These 12 eines Vortrags vor der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer (VVDStRL) im Oktober 2002 gesagt. ("Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts", Tagungs-band Nr. 62,S. 331). Siehe unter:

(Der Link weitet das Schriftfeld und wird unter dem Text eingegeben)

Die damalige Aussage von Herrn Prof. Dr. Voßkuhle, die Verfassung (also das deutsche Grundgesetz)sei schon vom Ansatz her auf ein Mixtum zwischen Staat und "Gesellschaft" (Privatwirtschaft) nicht eingerichtet, bedeutet im Klartext nichts anderes, als dass ihm vollkommen bewusst sein muss, dass bereits die von ihm im Oktober 2002 vorgestellte Version eines "Gewährleistungsstaats" in höchstem Maße verfassungswidrig ist.

Heute ist Herr Prof. Dr. Voßkuhle, was im Oktober 2002 noch niemand ahnen konnte, Vorsitzender des für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerden zum Zustimmungsgesetz und zu den Begleitgesetzen zum "Vertrag von Lissabon" zuständigen 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts.
Nun will der "Vertrag von Lissabon" eine wesentlich radikalere Version des "Gewährleistungsstaats" in allen 27 EU-Mitgliedsstaaten erzwingen als die, welche Herr Prof. Dr. Voßkuhle damals trotz ihrer Unvereinbarkeit mit dem GG vor Deutschlands mächtigster Staatsrechtlervereinigung vorgestellt hat.

Bereits eine frühere Verfassungsbeschwerde der Bürger- und Menschenrechtlerin zu Az. 2 BvR 1958/08 gegen das Zustimmungsgesetz zum "Vertrag von Lissabon", welche ebenfalls die Verfassungswidrigkeit des Staatsformwechsels zum "Gewährleistungsstaat" bewiesen hatte, ist vom Bundesverfassungs- gericht - ohne jegliche Begründung - formal nicht zur Entscheidung angenom-men worden, obwohl die damalige Verfassungsbeschwerde offensichtlich rechtsfortbildend war, denn auf Grund der Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/08 hat das Bundesverfassungsgericht am 30.06.2009 erkannt, dass die Grundrechte und Strukturprinzipien das höchste Recht in Deutschland sind, dass der Staatsauftrag Frieden so hochrangig für Deutschland ist wie die gesamte europäische Einigung zusammen, und dass sämtliche Vorschriften des EU-Rechts zur Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht supranationalisiert werden dürfen. Die Verfassungsbeschwerde zu Az. 2 BvR 1958/ 08 war am 24.09.2008 eingegangen, offensichtlich zulässig und begründet. Sie enthielt einen Befangenheitsantrag gegenüber Herrn Prof. Dr. Voßkuhle und einen Antrag auf einstweilige Anordnung zum Befangenheitsantrag. Trotzdem wurde vom Gericht zugelassen, dass der Bundespräsident die Verkün-dung des Zustimmungsgesetzes zum "Vertrag von Lissabon" am 08.10.2008 veranlasst hat. Die Verkündung ist damals am 14.10.2008 (BGBL II 2008,1038) erfolgt.
Und das, obwohl die Verfasungswidrigkeit vor allem bzgl. des Staatsform- wechsels zum "Gewährleistungsstaat" nachgewiesen wurde. Die Bürgerrechtlerin hat damals aus Respekt vor den Persönlichkeitsrechten des Richters den Abschnitt mit dem Befangenheitsantrag nicht der Öffentlichkeit präsentiert. Auch nach dem dem ersten Lissabon-Urteil vom 30.06.2009 hat sie noch geglaubt, dass das Gericht, beschämt von den eigenen Unregelmäßigkeiten, die Frage des "Gewährleistungsstaates" lieber auf der Ebene der Begleitgesetze klären wollte. Sie hat sogar auf einen zweiten Befangenheitsantrag verzichtet und stattdessen Herrn Prof. Dr. Voßkuhles im Oktober 2002 offensichtlich vorhandene Ehrlichkeit transparent gemacht.

Der "Vertrag von Lissabon" würde alle 27 Mitgliedsstaaten über Art. 14 AEUV zwingen, ihre Daseinsvorsorge ("Dienste von allgemeinem wirtschaft-lichem Interesse") an Privatfirmen zu vergeben. Und über Art. 2 des Protokolls Nr. 26 müssten sogar die hoheitlichen Aufgaben ("nichtwirtschaft-liche Dienste von allgemeinem Interesse") des Staates grundsätzlich an Privatfirmen vergeben werden. Der Staat würde größtenteils zur Fassade degradiert. Und Art. 14 AEUV würde obendrein noch die Organe der EU verpflichten, sekundärrechtlich die Art und Weise der Vergabe im Verordnungswege zu regeln, sodass die mitgliedsstaatlichen Parlamente nicht ein-mal mehr über die Art und Weise der Vergabe mitentscheiden könnten, geschweige vom Umfang oder gar vom Grunde her.

Ausgenommen von der Ausschreibungspflicht wären nur noch die Bereiche, die in Art. 4 EUV stehen - grundlegende Funktionen des Staates (Parlament, Regierung, oberste Gerichte etc., vermutlich auch die Ministerien), nationale Sicherheit (Militär, Geheimdienst, Diplomaten, Herstellung von Geld und Pässen) und öffentliche Ordnung (Polzei, Gefängnisse, Strafrechtspflege, etc.).
Aber die gesamte Verwaltung unterhalb der Ministerien und auch die meisten Gerichte müssten an Privatfirmen vergeben werden.

Noch nicht genug damit. Über das wirtschaftliche Diskriminierungsverbot (Art. 18 AEUV) könnten, wenn ein Staat freiwillig Teile der über Art. 4 EUV von der funktionellen Privatisierungspflicht ausgenommenen Bereiche vergeben würde, über Klagen vor dem EUGH alle Mitgliedsstaaten gezwungen werden, die gleichen Bereiche ebenfalls zu vergeben. In Baden-Württemberg und in Österreich wird z. B. die Bewährungshilfe, obwohl Teil der öffentlichen Ordnung im Sinne von Art. 4 EUV, an privat vergeben; durch eine Klage vor dem EUGH auf Art. 18 AEUV könnten nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, das gleich zu tun. Schlimmer noch: Großbritannien hat sogar einen Teil seiner Gefängnisse und einen Teil seiner Kampfdienstleistungen in Afghanistan an Privatfirmen vergeben; auch hierzu wäre schnell mit Klagen vor dem EUGH zu rechnen, welche das gleiche eu-weit durchsetzen würden. Auf diese Weise würden in absehbarer Zeit sämtliche Gefängnisse in der EU sowie große Teile des Militärs in Europa in Richtung Privatfirmen erodiert. In ganz Europa würden private Sicherheitsfirmen zum Staat im Staate. Wie die Paramilitärs in Kolumbien. Das wäre das Ende der Rechtsstaatlichkeit, der Demokratie und der freiheitlich-demokratischen Grundordnung (§4 Abs. 2 BVerfSchG) in Europa.

Der Kontrollverlust über Verwaltung, Sicherheit und die meisten Gerichte wäre für Deutschland nicht nur verfassungswidrig, weil mit Rechtsstaat und Demokratie unvereinbar, sondern obendrein verfassungsfeindlich, weil der "Gewährleistungsstaat" mit sämtlichen Merkmalen der in §4 Abs. 2 des Bundesverfassungsschutzgesetzes definierten freiheitlich-demokratischen Grundordnung kollidiert.

Nach dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" würden die günstigsten Angebote für die hoheitlichen Aufgaben voraussichtlich meist von den Firmen kommen, die selbst nicht kontrolliert werden und gleichzeitig ihren Konkurrenten möglichst viele Steine in den Weg legen wollen, oder die ganz einfach undemokratisch politische Ziele durchsetzen wollen.
Dann würden Umweltämter demnächst von der Industrie, Landwirtschaftsämter von Gentechnikfirmen, Sozialämter von Söldnerfirmen, Bauämter und Katasterämter von Baufirmen, Gerichte und Erstellung von Gesetzentwürfen von Anwaltsfirmen betrieben.

Selbst die praktische Umsetzung von Vorschriften wie die Solidaritätsklausel (Art. 222 AEUV), welche Militäreinsätze im Inneren der EU bei undefinierten "vom Menschen verursachten Katastrophen" erlauben würde, wäre in der Hand von Privatfirmen.
Es besteht die dringende Gefahr, dass nach Inkrafttreten des "Vertrags von Lissabon" bald Söldnerfirmen gewaltsam für politische Ziele kämpfen würden. Auch in Kolumbien und Afghanistan sind private Sicherheitsfirmen mangels funktionierender Dienstaufsicht in die Kriminalität eingestiegen.

Die Menschenrechtlerin Sarah Luzia Hassel-Reusing hat dies in ihrer am 18. 09.2009 eingelegten Verfassungsbeschwerde bewiesen.

Das Wegschauen des Bundesverfassungsgerichts und des Bundespräsidenten im Angesicht der ihnen minutiös nachgewiesenen Verfassungswidrigkeit und Verfassungsfeindlichkeit des "Gewährleistungsstaats" von Lissabon ist das schlimmste Ereignis für den Rechtsstaat in der deutschen Nachkrieggeschichte.
Sowohl der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts als auch der Bundespräsident sollten nach Rechtsauffassung der Menschenrechtlerin darüber nachdenken, zurückzutreten - aus Respekt vor den höchsten Organen unseres Staates, welche sie bisher repräsentieren - und aus dem Respekt vor dem Volk, denn nach Rn. 216 bis 218 des ersten Lissabon-Urteils steht die Verfügung über Teile der Verfassungsidentität des Grundgesetzes nur dem Volk zu. Die Organe des Staates dürfen die Aushebelung und Zerstörung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit auch nicht durch Wegschauen oder gar aktives
Ignorieren zulassen.

Das löst, auch gemessen an den Maßstäben des ersten Lissabon-Urteils vom 30.06.2009, die "Widerstandslage" (Art. 20 Abs. 4 GG) aus, also das Recht jedes deutschen Bürgers auf den friedlichen zivilen Ungehorsam, sich dem Staatsformwechsel zum "Gewährleistungsstaat" friedlich zu widersetzen zur Widerherstellung der freiheitlich-demokraitschen Grundordnung des Grundgesetzes.

Die Verfassungsbeschwerde steht im Internet unter
www.teameurope.info/node/598 oder http://sites.google.com/site/euradevormwald

Bitte machen Sie den Inhalt der Verfassungsbeschwerde bekannt. Bitte verlinken Sie zur Verfassungsbeschwerde.

V.i.S.d.P.
Sarah Luzia Hassel-Reusing
Thorner Str. 7, 42283 Wuppertal


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Europäer
Gast in den ödp Forum
02-10-09, 09:15 Uhr (MEZ)
 
9. "Ergänzung zu :Verfassungsgericht ignoriert Klagen zum Lissabon- Vertrag"
 
 
   Der "Gewährleistungsstaat" ist mit dem GG schon vom "Ansatz" des GG her unvereinbar. Das hat der heutige Vorsitzende des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts, Herr Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, in These 12 eines Vortrags vor der Vereinigung deutscher Staatsrechtslehrer (VVDStRL) im Oktober 2002 gesagt. ("Leistungsgrenzen des Verfassungsrechts", Tagungs-band Nr. 62,S. 331). Siehe unter:

http://books.google.de/books?id=ORM6pVWGtDIC&pg=PA331&lpg=PA331&dq=vo%C3%9Fkuhle+ansatz+mixtum&source=bl&ots=yBI3oqTOZm&sig=dKWeyUEVWPtWUo1kpPy38lFxYq8&hl=de&ei=ToaGSt6UK5OC_AaLs_GOAg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=4


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
04-10-09, 09:00 Uhr (MEZ)
 
10. "Hoffnungen nach Irland- Yes beruhen jetzt auf Prag"
 
 
   Pressemitteilung

Ökologisch Demokratische Partei (ÖDP) Oberberg, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, 02195/ 8592

Staratschek (ÖDP) zum Lissabonvertzrag: Hofnungen nach Irland- "Yes" ruhen auf Prag

ÖDP- Oberberg bedauert Entscheidung der Iren

Felix Staratschek aus Radevormwald, Sprecher der Ökologisch Demokratischen Partei (ÖDP) Oberberg bedauert das Votum der Iren. Die ÖDP habe schon eine Europäische Verfassung gefordert, als noch niemand davon sprach, so der Ökodemokrat, aber an so ein unübersichtliches Machwerk, wie den Vertrag von Lissabon habe die ÖDP nie gedacht. Während das Grundgesetz klar Angriffskriege verbiete, nenne der Vertrag von Lissabon Gründe, wann Kriege erlaubt seien. Diese seien jedoch äußerst schwammig und es gebe nirgendwo Definitionen für diese Kriegsgründe, als da wären: Gescheiterte Staaten, Krisen oder Werte der EU. Auch sei die Anwendung der Todesstrafe im Kriegsfall erlaubt, Aufruhr darf auch mit Gewalt niedergeschlagen werden. Staratschek wörtlich: "Der Vertrag von Lissabon ist wie ein schlechter Versicherungsvertrag. Im Haupttext stehe der schöne Werbeinhalt, in den gleich rechtswirksamen Protokollen und Anhängen steht das Kleingedruckte, dass bisher nur Minderheiten zur Kenntnis genommen haben und oft zu dem Gegenteil dessen führe, weswegen Leute dem Vertragswerk zustimmten. Nach dem 2. Weltkrieg hätten die Mütter und Väter des Grundgesetzes eine Verfassung erarbeitet, die es unmöglich machen sollte, dass so schlimme Zustände noch einmal wiederkehren können, lobt Staratschek die Arbeit der Politiker direkt nach dem 2 Weltkreig und ergänzt: "Der Vertrag von Lissabon enthält diese Sicherheiten nicht mehr und schafft viele unkalkulierbare Risiken für die Zukunft."

Irland wurde u.a. mit politischen Druck und mit Zugeständnissen geködert, so Staratschek, dass es in Sachen Abtreibung und Verteidigung sich nie der EU beugen müsse. Staratschek dazu: "Eine Verfassung oder ein Grundlagenvertrag sollten wichtige Dinge klar und auf dem Demokratieprinzip beruehend regeln und keiner Ausnahmeregelungen bedürfen oder Bereiche an sich reißen, die jeder Staat selber zu regeln weiß. Wenn den Iren zugestanden wird, die Hoheit über Militär zu behalten, um die Iren zu einem ja zu bewegen, heißt dass doch, dass dies mit dem irischen Ja für alle anderen Staaten nicht garantiert ist, so Staratschek. In diesem Sinne sei das irische Ja sehr egoistisch. Und was passiere, wenn die EU Irland den Adenauer macht: "Was interessiert mich mein Geschwätz von gestern" und Irland sich künftig doch der EU beugen muss, fragt Staratschek. Fakt sei, wenn der Vertrag einmal gültig in Kraft sei, dass dieser dann Entwicklungen auslösen könne, die keiner mehr stoppen könne. EU- Gremien könnten ohne parlamentarische Kontrolle große Teile des Vertrages verändern und die Lobbyisten der Industrie und der Unternehmen werden den Vertrag genau studieren um zu prüfen, wie sie die EU- Gremien zu ihren Gunsten beeinflussen können wo ihnen im Vertrag zugesagte wirtschaftliche Freiheiten nicht eingehalten würden. Die Richter müssten dann anhand des geltenden Vertragsrechtes den Unternehmern nachgeben und würden mit ihren Urteilen die EU Schritt für Schritt in einen Gewährleistungsstaat umwandeln.

Was in Deutschland geschehe, so Staratschek, wirke wie ein Putsch. Da liegt im Juni eine gültig eingereichte Verfassungsklage vor und die Verfassungsrichter behandeln die einfach nicht. Hauptthema der Klage ist der grundgesetzfeindliche Gewährleistungssstaat, so Staratschek, zu dessen Befürwortern ausgerechnet der Verfassungsrichter Dr. Voßkuhle gehöre. Bundespräsident Köhler hätte niemals unterschreiben dürfen, bevor nicht alle Klagen behandelt wurden und die juristischen Fragen geklärt worden wären! Viele Bundestagsabgeordnete hätten den Vertrag nie gelesen und glaubten einfach, er sei gut, weil alles, was von Europa komme doch gut sei, so Staratschek. Selbst der Vertreter der Piratenpartei im Bundestag stimmte dem Vertrag zu und habe anscheinend so viel Zeit mit Internetspielen verbracht, dass ihm die Kritik am Vertrag von Lissabon im Internet nicht aufgefallen sei, beschwert sich Staratschek. Dabei stehe dieser Vertrag gegen alles, was die "Piraten" im Wahlkampf gefordert hätten.

Angesichts dieser Zustände setzt Staratschek seine Hoffnungen auf Prag. Einzig das Verfassungsgericht von Tschechien und der tschechische Präsident Vaclav Klaus können jetzt noch die Ratifizierung verhindern. Ein Scheitern dieses Vertrages von Lissabon sei dringend notwendig, damit in einem neuen Prozess eine annehmebare Verfassung für die EU entstehe, so Staratschek, die dem Frieden, den Menschenrechten und der Demokratie zu 100% verpflichtet sei. Die von Karlruhe im September 09 nicht einmal öffentlich zur Kenntnis genommene rechtzeitig eingereichte Klage von Sarah Luzia Hassel Reusing aus Wuppertal hat Staratschek ins Internet gestellt: http://sites.google.com/site/euradevormwald . Böhmen und Mähren, wichtige historisch bedeutsame Kernregionen Mitteleuropas spielen jetzt wieder eine weltbewegende Rolle, so Staratschek.


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
11-10-09, 10:21 Uhr (MEZ)
 
11. "Vertrag von Lissabon: Petition pro Vaclav Klaus"
 
 
   Liebe ÖDP- Mitglieder! Liebe Umweltfreunde!

Was uns der Vertrag von Lissabon aufdrängen wird seht auf meiner Europaseite: http://sites.google.com/site/euradevormwald/ratifikation .

Die ÖDP hat es mit Klagen beim Verfassungsgericht versucht, dieses Gesetzeswerk zu verhindern. Nun ist unsere letzte Hoffnung der tschechische Präsident Vaclav Klaus. Er ist zwar umweltpolitisch nicht auf unserer Seite und als Nachfahre von Sudentendeutschen bin ich von seiner Haltung zu den Benesch- Dekreten nicht begeistert. Aber die möglichen Folgen des Lissabonvertrages für Demokratie und Militarisierung sind so schwerwiegend, dass wir uns jetzt hinter Klaus stellen müssen. Das ist hier mit einer Petition möglich: http://www.petitiononline.com/sptklaus/petition.html .

Und nutzt bitte die Seite www.presse-kostenlos.de für Pressemitteilungen. Man muss diese nur aus dem Computer mit wenig tippen auf die Eingabeseite rüberkopieren, schon steht eine Meldung in der Internetpresse. Die ÖDP ist in der Öffentlichkeit das, was ihre Mitglieder dort einstellen. Also legt los!

Zur Landratswahl hatte ich in Radevormwald 7,3%, zur Bundestagswahl immerhin noch 1,3%.

Viele Grüße, Felix Staratschek, Freiligrathstr. 2, 42477 Radevormwald, 02195/8592


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
11-03-10, 11:03 Uhr (MEZ)
 
12. "8.5.2010 Demo in Wuppertal"
 
 
   Herzliche Einladung zu einer Demo für unser Grundgesetz gegen eine Aushöhlung der Demokratie durch den Vertrag von Lissabon:
http://gloria.tv/?media=58002


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
11-05-10, 13:56 Uhr (MEZ)
 
13. "RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal"
 
 
   Demo- Auftakt in Wuppertal

http://gloria.tv/?media=74032


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
17-05-10, 08:32 Uhr (MEZ)
 
14. "RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal/ Felix Staratschek auf der Demo"
 
 
   Redebeitrag von mir auf der Demo:
http://gloria.tv/?media=75596


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
22-05-10, 18:15 Uhr (MEZ)
 
15. "RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal/ weitere Videos"
 
 
   Mehr Videos zur EU- Demo vom 8.5.2010 gibt es hier:
http://www.youtube.com/user/UNSERPOLITIKBLOG#p/u


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Felix Staratschek
Gast in den ödp Forum
13-08-10, 10:02 Uhr (MEZ)
 
16. "RE: 8.5.2010 Demo in Wuppertal/ weitere Videos"
 
 
   Dr. Thilo Bode von Foodwatch zu Demokratie, Filz, Lobbyismus und Ernährung:
http://www.gloria.tv/?media=92709


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